FÜR SCHULDNER

Ablauf bei Zahlung

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Sie haben ein Forderungsschreiben erhalten?

Prüfen Sie anhand der
gegebenen Informationen die Forderung auf ihre Richtigkeit. Prüfen Sie zunächst, ob Sie einordnen können, welcher Gläubiger eine Forderung Ihnen gegenüber erhebt. Beachten Sie sodann die Angaben in
der Forderungsaufstellung, um nachzuvollziehen, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt.

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So Zahlen Sie die Forderung

Zur Zahlung können Sie den
Betrag entweder an das im Mahnschreiben genannte Konto eine Überweisung tätigen,
oder eine unserer alternativen
Zahlungsmöglichkeiten nutzen. Diese
finden Sie hier:

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Bestätigung abwarten!

Nach Zahlungseingang erhalten
Sie eine Zahlungseingangsbestätigung.
Dieser ist zu entnehmen, ob die
Forderung ausgeglichen wurde,
oder ob gegebenenfalls ein Restbetrag
besteht. Sollten Sie eine Restzahlungsaufforderung erhalten, wiederholen Sie bitte den Zahlvorgang über die Höhe des Restbetrags

So prüfen Sie die Forderung auf ihre Korrektheit

Sind Sie sich nicht sicher, ob die Forderung korrekt ist, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Prüfen Sie, ob der Gläubiger anspruchsberechtigt ist. Dies ist zunächst daran zu erkennen, ob Sie
diesen überhaupt zuordnen können. Prüfen Sie, ob Sie Leistungen von dem Gläubiger erhalten
haben, oder dieser Ihnen unbekannt ist.

Wenn Sie den Gläubiger einordnen konnten, weil Sie bei diesem zum Beispiel etwas bestellt haben,
prüfen Sie auf der Forderungsaufstellung den Anspruch. Dieser wird in der Regel als „Hauptforderung“
ausgewiesen und enthält üblichweise einen informativen Zusatz wie „Rechnung 1234“.

Prüfen Sie in Ihren Unterlagen und Mails, ob Sie diese Rechnung bereits beglichen haben und
kontrollieren Sie, ob diese Rechnung zuvor bereits korrekt bezahlt wurde. Prüfen Sie die Kontoverbindung, an welche die Überweisung gerichtet war und ob diese von der Bank auch gebucht wurde. Manchmal werden aufgrund mangelnder Deckung des Kontos, z. Bsp. wegen ausstehenden Belastungen, schriftlich eingereichte Überweisungsaufträge von der Bank nicht ausgeführt.

Haben Sie diese Rechnung noch nicht gezahlt, ist dies nicht weiter schlimm. Folgen Sie den
Anweisungen im Forderungsschreiben und zahlen Sie die offene Forderung über einen der zur
Verfügung gestellten Zahlungswege. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung, dass das Verfahren beendet wurde. Sie haben sodann keine weiteren Maßnahmen und Kosten mehr zu befürchten.

Ablauf bei Nicht-Zahlung
oder Vereinbarung

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Erneute Zahlungsaufforderung

Zahlen Sie auf das erste Forderungsschreiben nicht innerhalb der gesetzten Frist, erhalten Sie nach Fristablauf eine weitere (meistens letzte)
Zahlungsaufforderung. In dieser erhöhen sich die Inkassogebühren wesentlich. Es ist daher in Ihrem Interesse die Forderung nach Erhalt des ersten Forderungsschreibens auszugleichen, oder
Gründe anzuführen, weshalb Sie diese Forderung nicht anerkennen.

Wir nehmen Ihre Einwände gegen Forderungen sehr ernst, doch um diese bearbeiten zu können, achten Sie darauf Ihre Einwände ausführlich vorzutragen.

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Gerichtliches Mahnverfahren

Im Auftrag des Gläubigers, sind wir dazu verpflichtet, einen Mahnbescheid zu beantragen und die Forderung titulieren zu lassen. Zahlen Sie daher die Forderung, schließen Sie eine
Ratenvereinbarung oder, falls Sie die Forderung nicht akzeptieren, teilen Sie uns dies bitte mit. So kann gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren abgewendet werden. Ein Klageverfahren sollten Sie nur dann riskieren, wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und wir trotz Ihren Ausführungen von unserem Auftraggeber zur Weiterführung des Verfahrens beauftragt wurden.

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Vollstreckung

Zahlen Sie auch ohne jeglichen
Grund nicht im gerichtlichen
Mahnverfahren, riskieren Sie die Vollstreckung der Forderung. Sofern Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, schließen Sie mit uns eine Ratenvereinbarung oder treffen Sie andere Absprachen mit uns. Solange die Raten eingehalten werden, wird keine Vollstreckungshandlung unternommen.

Eine Vollstreckung versuchen wir mit allen Mitteln zu verhindern, doch kann diese nur vermieden werden, wenn der Schuldner bereit ist, mit uns konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten.

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Kontrolle über die Finanzen erlangen!

Wenn Sie die Forderung aus einem Inkassoschreiben grundsätzlich akzeptieren und keine Einwände bestehen, teilen Sie dies bitte unbedingt mit. Wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisbar schlecht sind, gewähren wir Ihnen die Zahlung des Schuldbetrages in angemessenen und an Ihre Situation angepassten Raten. Auch Stundungen oder kombinierte Zahlungsvereinbarung können getroffen werden.

Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit über diese Schuld die Kontrolle zu erlangen und brauchen bei zuverlässiger Einhaltung keine weiteren Maßnahmen und Kosten befürchten.

Der größte Fehler, den Schuldner in einer Forderungsangelegenheit machen können, ist still zu schweigen. Bitte treten Sie daher unbedingt mit uns in Kontakt. Nur so können wir auf Ihre individuelle Lebenssituation eingehen und Ihnen einen Lösungsweg aufzeigen. Sie signalisieren damit auch unserem Auftraggeber, dem Gläubiger, dass Sie seine Forderung und ihn selbst ernst nehmen.

Hier können Sie Kontakt aufnehmen:

Fragen & Antworten

Ja. Der Verzugsschaden gem. §§ 280, 286 BGB ist vom Schuldner zu erstatten. Hierzu gehören z.B. die Verzugszinsen, Kosten für
Zahlungsaufforderungen und auch die Kosten für die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwaltes.

Theoretisch ja, doch praktisch macht dies wenig Sinn. Auftraggeber informieren uns über den Zahlungseingang, weshalb der Restbetrag in Höhe der Inkassovergütung weiter eingefordert werden würde. Hierdurch können sich die Inkassogebührenaufgrund des erhöhten Aufwands bzw. Folgemaßnahmen erhöhen. 

Da wir berechtigt sind, die Zahlungen für unsere Auftraggeber zu
empfangen, bitten wir Sie sämtliche Zahlungen ausschließlich an uns zu richten.

Ja. Als Sozialleistungsempfänger sind Sie dennoch verpflichtet, Rechnungen für empfangene Güter und Leistungen zu bezahlen.
Beachten Sie unsere Hinweise weiter oben zum Thema „Kontrolle über die Finanzen erlangen“. Der Status „Sozialhilfeempfänger“ schützt Sie nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Bei Zahlungsengpässen kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind hilfsbereit und versuchen möglichst auf Ihre Situation einzugehen. Signalisieren Sie auch
durch Ihre Kooperation unserem Auftraggeber, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen. Das ist die Grundlage für konstruktive Fortschritte in Forderungsangelegenheiten.

Liegt eventuell ein Irrtum in der Person vor nehmen Sie Kontakt mit uns auf um eine schnelle Klärung herbei zu führen. Wurde tatsächlich Ihre Identität rechtswidrig genutzt, zeigen Sie dies bitte umgehend bei der nächsten Polizeistation an und prüfen Sie, ob eventuelle Ausweisdokumente fehlen, sperren sie ggf. Kredit- und EC-Karten und ändern Sie Ihre Passwörter in Online-Shops, E-Mail Accounts und für soziale Medien. Kontaktieren Sie uns außerdem schnellstmöglich
und klären Sie den Vorgang auf, sodass Ihnen keine weiteren Nachteile entstehen können.

Die Inkassovergütung ist gesetzlich geregelt. Sie entspricht der Vergütung eines Rechtsanwaltes und findet sich daher im
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Genaueres hierzu finden Sie unter §13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG.

So erreichen Sie uns schriftlich:
Alim Inkasso
Postfach 12 12
63112 Dietzenbach

Per Mail an: info@aliminkasso.de

Telefonisch unter: +49 180 1 000123

Oder über das Kontaktformular auf
dieser Website.

Wenn Sie einer Forderung widersprechen möchten, nutzen Sie hierfür die Nachrichtenfunktion im Pay-Center, das Kontaktformular, senden Sie eine E-Mail oder schicken Sie uns Ihre Widerspruchsbegründung schriftlich zu. Die Kontaktinformationen können Sie dem Forderungsschreiben entnehmen.

Klar. Wenn Sie eine Forderung gegenüber anderen Personen erheben möchten, zum Beispiel Ihrem ehemaligen Vermieter, der die Kaution Ihrer letzten Mietwohnung nicht auszahlt, können Sie auch ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuell sind Sie sogar im Besitz eines vollstreckbaren Titels. Eine vollstreckbare Urkunde kann für Sie durch ein Inkassounternehmen vollstreckt werden. In einem solchen Falle kontaktieren Sie uns gerne für weitergehende Informationen.

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