Der rechtliche Kern
Nicht die Branche entscheidet – sondern ob eine Forderung besteht.
Ob Handwerksbetrieb, Plattform, Beratungsunternehmen oder ein vollkommen neues digitales Geschäftsmodell: Für Alim Inkasso kommt es zunächst auf den konkreten Anspruch an. Eine Branchenbezeichnung ersetzt weder Vertrag noch Leistung noch Fälligkeit. Alim Inkasso prüft deshalb die wesentlichen Grundlagen eines Mandats und verlangt die Informationen, die für eine nachvollziehbare rechtliche und tatsächliche Einordnung der Forderung erforderlich sind.
01
Wer ist Gläubiger?
Alim Inkasso prüft, wer der Auftraggeber ist, welches Unternehmen hinter dem Mandat steht und in welcher Rolle die Forderung geltend gemacht wird. Die Identität des Gläubigers und seine Zuordnung zur Forderung müssen nachvollziehbar sein.
02
Wie ist der Anspruch entstanden?
Alim Inkasso prüft, aus welchem Vertrag, welcher Bestellung, welchem Auftrag oder welcher sonstigen Anspruchsgrundlage die Zahlungspflicht entstehen soll. Es muss nachvollziehbar sein, warum der Schuldner den verlangten Geldbetrag schuldet.
03
Wurde die Leistung erbracht?
Je nach Geschäftsmodell werden die typischen Leistungsnachweise berücksichtigt. Das können etwa Lieferung, Zugang, Nutzung, Leistungsprotokoll, Termin, Freischaltung oder andere Belege für die erbrachte Leistung sein.
04
Ist der Betrag nachvollziehbar?
Preis, Rechnung, Teilzahlungen, Gutschriften und zulässige Nebenpositionen müssen zu einem nachvollziehbaren offenen Saldo führen.
05
Ist die Forderung fällig?
Auch die Fälligkeit der Forderung wird geprüft. Sollen Verzugsfolgen oder erstattungsfähige Beitreibungskosten geltend gemacht werden, werden zusätzlich die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt.
06
Gibt es bekannte Einwendungen?
Bekannte Kündigungen, Widerrufe, Reklamationen, Anfechtungen und sonstige Einwendungen werden bei der Bearbeitung berücksichtigt. Solche Informationen gehören zum Sachverhalt und werden nicht allein deshalb ausgeblendet, weil eine Forderung bereits übergeben wurde.