Typische Praxisforderungen
Welche Forderungen von Physiotherapiepraxen können ins Inkasso?
Physiotherapiepraxen arbeiten mit unterschiedlichen Abrechnungswegen: verordnete Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, Privatbehandlungen, Selbstzahlerangebote und gegebenenfalls weitere individuell vereinbarte Leistungen. Für das Inkasso ist deshalb wichtig, die konkrete Forderungsart sauber zuzuordnen und die zugrunde liegende Vereinbarung oder Abrechnung nachvollziehbar zu dokumentieren.
01
Gesetzliche Zuzahlungen
Bei Heilmitteln leisten volljährige gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung besteht. Offen gebliebene Patientenzuzahlungen können je nach Sachverhalt weiterverfolgt werden.
02
Privatbehandlungen
Offene Rechnungen aus privat abgerechneten physiotherapeutischen Behandlungen können nach Fälligkeit und Eintritt des Zahlungsverzugs zur Beitreibung übergeben werden.
03
Selbstzahlerleistungen
Massagen, Präventions- oder Zusatzangebote und andere privat vereinbarte Leistungen können Forderungen begründen, wenn Preis, Leistung und Vertragsgrundlage hinreichend klar vereinbart wurden.
04
Termin- und Ausfallforderungen
Auch Forderungen wegen nicht wahrgenommener Termine können im Einzelfall relevant sein. Voraussetzung ist eine tragfähige vertragliche und rechtliche Grundlage; pauschale Ausfallforderungen sind nicht automatisch durchsetzbar.
05
Raten- und Restforderungen
Bleiben vereinbarte Raten oder Restbeträge aus längeren Behandlungsserien offen, kann Alim Inkasso die weitere Forderungsbearbeitung übernehmen.
06
Größere Forderungsbestände
Praxisgruppen und größere Therapiezentren können offene Forderungen gebündelt übergeben. Je nach Volumen stehen strukturierte Dateiübermittlungen und technische Schnittstellen zur Verfügung.