Typische Forderungen
Welche Forderungen von Tierarztpraxen können ins Inkasso?
Tierärztliche Rechnungen folgen mit der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) eigenen Abrechnungsregeln. Neben der eigentlichen Behandlung können Diagnostik, Operationen, Notdienst, stationäre Versorgung, Arzneimittel, Verbrauchsmaterialien und weitere Auslagen Bestandteil der Rechnung sein. Für eine professionelle Beitreibung kommt es deshalb auf eine nachvollziehbare Rechnungsgrundlage und eine strukturierte Bearbeitung möglicher Einwendungen an.
01
Behandlungen und Untersuchungen nach GOT
Offene Rechnungen aus allgemeinen Untersuchungen, Beratungen und tierärztlichen Behandlungen können nach Fälligkeit und Eintritt des Zahlungsverzugs zur Beitreibung übergeben werden. Die GOT bildet dabei die zentrale Grundlage der tierärztlichen Gebührenabrechnung.
02
Operationen, Diagnostik und stationäre Versorgung
Umfangreichere Behandlungen führen schnell zu höheren Rechnungsbeträgen. Dazu können insbesondere Operationen, bildgebende Diagnostik, Laborleistungen und stationäre Aufenthalte gehören. Auch solche Forderungen lassen sich strukturiert weiterverfolgen.
03
Notdienstleistungen
Die GOT enthält besondere Regelungen für tierärztliche Leistungen im Notdienst. Bleiben ordnungsgemäß berechnete Notdienst- und Behandlungskosten offen, können diese ebenfalls Gegenstand des Forderungsmanagements sein.
04
Arzneimittel, Material und Auslagen
Neben den tierärztlichen Gebühren können je nach Behandlung auch Entgelte für Arzneimittel, verbrauchtes oder abgegebenes Material sowie zulässige Auslagen Bestandteil der Rechnung sein. Für das Inkasso ist eine klare Zuordnung zur Gesamtforderung hilfreich.
05
Raten- und Restforderungen
Gerade bei höheren Behandlungskosten werden teilweise Ratenzahlungen vereinbart. Bleiben vereinbarte Raten oder Restbeträge offen, kann Alim Inkasso die weitere Forderungsbearbeitung übernehmen und Zahlungseingänge dem jeweiligen Verfahren zuordnen.
06
Größere Forderungsbestände
Tierkliniken, Praxisgruppen und größere tiermedizinische Einrichtungen können Forderungen auch gebündelt übergeben. Neben dem Auftragsportal stehen je nach Umfang strukturierte Dateiübermittlungen und technische Schnittstellen zur Verfügung.