Welche offenen Forderungen von Zahnarztpraxen kann Alim Inkasso bearbeiten?
Je nach Sachverhalt können unter anderem offene Privatrechnungen, Eigenanteile, Kosten im Zusammenhang mit Zahnersatz, weiterberechnete Laborkosten sowie wirksam vereinbarte Ausfallhonorare zur Beitreibung übergeben werden. Voraussetzung ist stets, dass die Forderung rechtlich besteht und fällig ist.
Muss die Praxis vor der Übergabe mehrfach mahnen?
Nein, die Zahl der Mahnungen ist nicht das entscheidende Kriterium. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Forderung fällig ist und sich der Patient im Zahlungsverzug befindet. Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, hängt von Rechnung, Vereinbarungen und bisherigem Ablauf ab.
Was passiert, wenn der Patient die Rechnung bestreitet?
Einwendungen werden aufgenommen und anhand der verfügbaren Informationen mit der Praxis geklärt. Lässt sich der Vorgang außergerichtlich nicht abschließend lösen und wird ein streitiges Gerichtsverfahren notwendig, wird das weitere Vorgehen abgestimmt.
Übernimmt Alim Inkasso auch gerichtliche Schritte?
Ja, innerhalb der gesetzlichen Vertretungsbefugnisse registrierter Inkassodienstleister kann Alim Inkasso insbesondere das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht und zulässige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten.
Können Zahnarztpraxen auch größere Forderungsbestände übergeben?
Ja. Neben der Einzelanlage im Auftragsportal können je nach Volumen auch strukturierte Dateiübermittlungen und technische Schnittstellen eingesetzt werden. Das ist insbesondere für größere Praxen, MVZ und zentral organisierte Abrechnungsprozesse interessant.