FÜR SCHULDNER

Ablauf bei Bezahlung durch Schuldner

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Mahnschreiben

Nach Auftragserteilung erhält der Schuldner unser erstes Inkassoschreiben mit einer detaillierten und tagesaktuellen Forderungsaufstellung. Darin werden die geltend gemachten Ansprüche, einschließlich der entstandenen Zinsen und Inkassokosten, nachvollziehbar aufgeführt.

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Zahlung durch Schuldner

Begleicht der Schuldner die Forderung nach der ersten Zahlungsaufforderung, fällt im einfachen Fall regelmäßig eine Geschäftsgebühr von 0,5 nach dem RVG an. Bleibt die Zahlung aus und wird eine weitere Zahlungsaufforderung erforderlich, erhöht sich der Gebührensatz bei unbestrittenen Forderungen regelmäßig auf 0,9.

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Auszahlung Ihrer Forderung

Nach Eingang und Zuordnung der Zahlung rechnen wir das Verfahren ab und kehren die eingezogenen, dem Auftraggeber zustehenden Forderungsbeträge aus. Bei Teilzahlungen wird der verbleibende Forderungsbetrag weiterhin geltend gemacht, bis die Angelegenheit vollständig reguliert ist.

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Damit Schuldner die erforderlichen Inkassokosten als Verzugsschaden zu tragen haben, müssen sie sich grundsätzlich bereits bei unserer Beauftragung im Zahlungsverzug befinden. Dieser tritt insbesondere ein, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel überschritten oder eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wurde.

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Zahlungsverzug ein. Bei Verbrauchern ist hierfür ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Rechtsfolge in der Rechnung erforderlich.

Nach Auftragserteilung übernehmen wir die konsequente außergerichtliche Forderungsbeitreibung. Hierzu gehören schriftliche Zahlungsaufforderungen, die Prüfung von Einwänden sowie die Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundungen, soweit diese zur erfolgreichen Forderungsregulierung beitragen.

Unser Ziel ist die zügige Realisierung berechtigter Forderungen. Bleibt die außergerichtliche Beitreibung erfolglos, führen wir die Rechtsverfolgung durch gerichtliche Maßnahmen fort.

Ablauf bei Zahlungsverweigerung bzw. Nichtzahlung

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Mahnantrag

Bleibt die außergerichtliche Forderungsbeitreibung erfolglos, beantragt Alim Inkasso im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids.

Nach dessen Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

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Bei Widerspruch

Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid, prüfen wir seine Einwände und fordern ihn bei Bedarf zur Stellungnahme auf.

Häufig lassen sich Streitigkeiten durch eine erneute außergerichtliche Klärung beilegen und kostenintensive Klageverfahren vermeiden. Bleibt eine Einigung aus, stimmen wir die weitere gerichtliche Durchsetzung mit unserem Auftraggeber ab.

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Titulierung

Erfolgt kein Widerspruch oder wird dieser zurückgenommen, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Dieser wird nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist von zwei Wochen rechtskräftig, sofern kein Einspruch eingelegt wird. Anschließend leitet Alim Inkasso die beauftragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Erhebt ein Schuldner Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, fordern wir ihn zur Begründung seiner Einwände auf. Diese werden zunächst durch Alim Inkasso geprüft und erforderlichenfalls mit unserem Auftraggeber abgestimmt. Unbegründeten Einwänden treten wir konsequent entgegen und fordern den Schuldner zur Rücknahme seines Widerspruchs auf.

Häufig lassen sich auf diesem Weg weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Bleibt der Widerspruch bestehen, stimmen wir die Durchführung des streitigen Verfahrens mit unserem Auftraggeber ab. Die erforderliche anwaltliche Vertretung kann durch dessen Vertrauensanwalt oder einen Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk erfolgen.

Wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, ist grundsätzlich die zweiwöchige Einspruchsfrist zu beachten. Zwar kann aus einem Vollstreckungsbescheid bereits vor Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden, jedoch bestehen bei einer späteren Aufhebung zusätzliche Kosten- und Haftungsrisiken.

Aus diesem Grund leitet Alim Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich erst nach Eintritt der Rechtskraft ein, sofern der Auftraggeber keine ausdrücklich abweichende schriftliche Weisung erteilt.

Q&A – Die häufigsten Fragen

Grundsätzlich hat der Schuldner die erforderlichen Inkassokosten zu tragen, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet. Gemäß §§ 280, 286 BGB sind diese als Verzugsschaden zu erstatten. Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 13e RDG und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Registrieren Sie sich kostenlos in unserem digitalen Auftraggeberportal und übermitteln Sie Ihre Forderungen bequem online. Nach der Registrierung können Sie unmittelbar Inkassoaufträge erteilen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand Ihrer Verfahren verfolgen.

Für Unternehmen mit größeren Forderungsbeständen bietet Alim Inkasso zusätzlich automatisierte Übertragungsmöglichkeiten über API- und SOAP-Schnittstellen sowie den Import von CSV- und XML-Dateien an.

Auch ohne aktuelle Schuldneranschrift können Sie uns mit der Forderungsbeitreibung beauftragen. Alim Inkasso führt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entsprechende Anschriftenermittlungen durch. Bitte geben Sie bei Auftragserteilung die zuletzt bekannte Adresse des Schuldners an, um die Identifizierung und Ermittlung zu erleichtern.

Ist über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, prüfen wir den Verfahrensstand und die rechtlichen Möglichkeiten der weiteren Forderungsbeitreibung. Entscheidend ist insbesondere, wann die Forderung entstanden ist und ob sie vom Insolvenzverfahren erfasst wird.

Insolvenzforderungen können grundsätzlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Bestimmte Forderungen, etwa aus vorsätzlich begangenen unerlau

Informieren Sie uns bitte unverzüglich über den Zahlungseingang. Melden Sie sich hierzu in unserem Auftraggeberportal an, wählen Sie unter „Meine Aufträge“ das betreffende Verfahren aus und nutzen Sie die Funktion „Zahlung mitteilen“.

So können wir den Zahlungseingang berücksichtigen und unnötige weitere Maßnahmen vermeiden. Werden Zahlungen nicht rechtzeitig mitgeteilt, können hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu tragen sind.

Nein. Für die Auftragserteilung genügt zunächst die Erfassung der erforderlichen Forderungsdaten in unserem Auftraggeberportal. Wir empfehlen jedoch, die zugrunde liegende Rechnung und vorhandene Nachweise direkt hochzuladen.

Diese Unterlagen können bei der Forderungsprüfung und zur Klärung von Schuldnereinwänden herangezogen werden. Soweit erforderlich, fordern wir weitere Dokumente bei Ihnen an.

Nein. Alim Inkasso verzichtet bewusst auf klassisches Telefoninkasso, bei dem Schuldner durch wiederholte persönliche Anrufe zur Zahlung bewegt werden sollen. Diese Form der Forderungsbeitreibung halten wir für überholt und wenig zielführend.

Stattdessen setzen wir auf moderne, digitale Kommunikationswege. Neben schriftlichen Zahlungsaufforderungen nutzen wir SMS-Benachrichtigungen und automatisierte, KI-gestützte Anrufe, um Schuldner sachlich an offene Verbindlichkeiten zu erinnern und auf bestehende Zahlungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Unser Ziel ist eine effiziente und respektvolle Forderungsbeitreibung ohne unnötigen persönlichen Druck.

Die Inkassogebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgeblich sind insbesondere die Höhe der Forderung, der Umfang der Bearbeitung und der anzuwendende Gebührensatz.

Bei unbestrittenen Forderungen beträgt die Geschäftsgebühr im einfachen Fall regelmäßig 0,5 und bei weitergehendem Bearbeitungsaufwand regelmäßig 0,9. Die gegenüber dem Schuldner erstattungsfähigen Inkassokosten sind durch § 13e RDG gesetzlich begrenzt.

In der Regel nein. Alim Inkasso macht die erstattungsfähigen Inkassokosten unmittelbar gegenüber dem zahlungsverpflichteten Schuldner geltend. Eine sofortige Gebührenrechnung an den Auftraggeber erfolgt daher grundsätzlich nicht.

Abhängig vom Verfahrensverlauf und den vereinbarten Vertragsbedingungen können jedoch Kosten oder Gebühren für den Auftraggeber entstehen, etwa bei erforderlichen Auslagen oder besonderen Verfahrenskonstellationen.

Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich unmittelbar nach Auftragserteilung. Vollständig übermittelte Aufträge, die uns an Werktagen bis 16 Uhr erreichen, werden in der Regel noch am selben Tag für den Versand der ersten Zahlungsaufforderung berücksichtigt.

Anschließend erfolgt die weitere Forderungsbeitreibung anhand strukturierter, digital unterstützter Bearbeitungsprozesse und festgelegter Fristen. So gewährleisten wir eine zügige und kontinuierliche Bearbeitung Ihrer Inkassoverfahren.

Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre, beginnt jedoch grundsätzlich erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zudem können Hemmung oder Neubeginn der Verjährung die Frist beeinflussen.

Auch verjährte Forderungen erlöschen nicht automatisch. Der Schuldner kann die Zahlung jedoch unter Berufung auf die Verjährung verweigern. Eine freiwillige Zahlung bleibt grundsätzlich möglich.

Alim Inkasso prüft die wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten solcher Forderungen. Da bei einer erfolgreichen Verjährungseinrede Kostenrisiken für den Auftraggeber entstehen können, empfehlen wir eine vorherige Abstimmung.

Bereits erteilte Inkassoaufträge können Sie über unser Auftraggeberportal unter „Meine Aufträge“ stornieren.

Bitte beachten Sie, dass bis zur Stornierung bereits entstandene Gebühren und Auslagen nach Maßgabe unserer Vertragsbedingungen berechnet werden können. Wir empfehlen daher, uns über eine gewünschte Stornierung möglichst frühzeitig zu informieren.

Noch Fragen?
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.

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